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Fragen & Antworten (FAQ)

Was passiert in Fällen, in welchen das neue System die zuständige Ausgleichskasse nicht ermitteln kann?

Als Rückfallebene wird die EO-Anmeldung der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzes des Dienstleistenden zugestellt.

Es ist wird davon ausgegangen, dass dies ein seltener Ausnahmefall ist.

Was passiert, wenn eine EO-Anmeldung einer falschen Ausgleichskasse zugewiesen wurde?

Die Ausgleichskasse ermittelt die korrekte zuständige Ausgleichskasse und leitet die EO-Anmeldung mittels Klick in ihrer Fachapplikation digital an die neue Ausgleichskasse weiter (via System der ZAS, so dass jederzeit ersichtlich ist, bei welcher Ausgleichskasse eine EO-Anmeldung in Bearbeitung ist).

Wo meldet sich der Dienstleistende, wenn er Probleme mit dem neuen System der ZAS hat oder sich nicht einloggen kann?

Ein Supportteam der ZAS (Hotline) steht dem Dienstleistenden für alle Fragen zum Zugriff oder zur Nutzung des neuen Systems zur Verfügung.

Wie werden die Lohndaten des Arbeitgebers künftig zur Ausgleichskasse gelangen?

Im Gegensatz zum alten Prozess löst die Ausgleichskasse das Einholen der Lohndaten (Teil «C» der EO-Anmeldung) beim Arbeitgeber aus, sobald sie die EO-Anmeldung erhalten hat. Dazu werden drei Varianten entwickelt:

  • Portal der Ausgleichskasse: Die Anfrage der Kasse an den Arbeitgeber und die Meldung der Daten durch den Arbeitgeber an die Kasse werden digital, über das Portal der Kasse abgewickelt.
  • Neuer Minimalstandard: Ein neuer Standard wird die Meldung der Daten direkt aus dem ERP-System (Lohnbuchhaltungssystem) des Arbeitgebers an die Kasse erlauben.
  • Rückfallebene Papier: Im Ausnahmefall werden die Lohndaten via Post beim Arbeitgeber eingeholt.

Über die Nutzung der Varianten werden die Kassen entscheiden.

Der Dienstleistende weigert sich die EO-Anmeldung einzureichen, die den Anspruch des Arbeitgebers begründen würde. Wie geht der Arbeitgeber vor?

Der Arbeitgeber meldet sich bei seiner Ausgleichskasse. Diese klärt den Stand der Anmeldung ab und setzt deren Bearbeitung fort.

Der Dienstleistende hat mehrere Arbeitgeber. Welche Ausgleichskasse ist zuständig?

Der Dienstleistende wählt wie bisher den "Hauptarbeitgeber", welcher dann zuständig für den Fall ist. Die Einholung der Daten des weiteren Arbeitgebers erfolgt nach wie vor manuell durch die Ausgleichkasse.

Wie wird der korrekte Arbeitgeber ermittelt?

Die dienstleistende Person gibt im System der ZAS den Namen und die Adresse des Arbeitgebers ein. Das System gibt anhand des UID-Registers den Treffer zurück, welcher der Dienstleistende bestätigen muss.

Wie wird bei Studierenden die richtige Ausgleichskasse ermittelt?

Die dienstleistende Person erfasst im System der ZAS die Lehranstalt und den Studienkanton. Falls das System den Hauptsitz und den korrekten Kanton der Studieneinrichtung nicht ermitteln kann, werden die Daten an die kantonale Ausgleichskasse des Studienkantons weitergeleitet.

Wie wird die zuständige Ausgleichskasse bei Bezügerinnen und Bezügern von Arbeitslosentaggeldern ermittelt?

Die dienstleistende Person gibt den letzten Arbeitgeber vor Beginn der Arbeitslosigkeit an. Das UID Register ermittelt darauf die zuständige Ausgleichskasse.

Welche Ausgleichskasse ist zuständig, wenn die dienstleistende Person sowohl arbeitnehmend wie selbstständigerwerbend ist?

Die Ausgleichskasse, bei welcher die AHV-Beiträge für die Selbstständigkeit erhoben wird, erhält den Fall.

Kann die dienstleistende Person zusätzliche Unterlagen mitsenden?

Das neue System sieht vor, dass die dienstleistende Person zusätzliche Unterlagen zu einem Fall hochladen und an die Ausgleichskasse übermitteln kann. 

Wie lange werden Anmeldungen auf Papier noch akzeptiert?

Bis maximal 5 Jahre nach Einführung des neuen Systems.

Die dienstleistende Person arbeitet neben dem Studium oder in den Semesterferien oder war in einem Lehrbetrieb. Wie wird die zuständige Kasse ermittelt?

Die dienstleistende Person gibt im System der ZAS den Namen und Adresse des letzten oder noch aktuellen Arbeitgebers ein. Das System gibt anhand des UID-Registers den Treffer zurück, welcher der Dienstleistende bestätigen muss.

Wie und ab wann kann die dienstleistende Person nach einem Dienstbeginn auf das System der ZAS zugreifen?

Die dienstleistende Person erhält nach Einführung des neuen Prozesses im Rahmen der normalen EO-Anmeldungen eine Aufforderung vom neuen System, die Angaben zur EO-Anmeldung zu ergänzen und zu validieren.

Bei länger dauernden Diensten werden es mehrere Aufforderungen sein, analog zu den mehreren EO-Meldekarten im heutigen papierbasierten System.

Wie und wo kann die dienstleistende Person den Kommunikationsweg der Mitteilung ändern?

Die Person kann über die Hotline der ZAS einen anderen Kommunikationsweg wünschen, die Präferenz bleibt dann gespeichert.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel während der Dienstperiode?

Der Dienstleistende wählt den "Arbeitgeber beim Start des Dienstes", welcher dann zuständig für den Fall ist und gibt den weiteren Arbeitgeber an. Das Einholen der Daten des zweiten Arbeitgebers erfolgt dann durch die zuständige Ausgleichkasse.