Altersrentnerinnen und -rentner.
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.
Letzte Änderung: 03.09.2019 | PDF | 597 kB
Stand: 01.01.2019
Letzte Änderung: 31.12.2022 | PDF | 611 kB
Stand: 01.01.2023