Am Ende des Dienstes oder einer Abrechnungsperiode erhalten die Dienstleistenden mit dem neuen EO-Anmeldungsverfahren keine Meldekarte (EO-Anmeldung auf Papier) mehr ausgehändigt. Damit entfällt auch die Weiterleitung des Formulars an den Arbeitgeber. Der Verlust eines Formulars oder das Vergessen der Weiterleitung der Meldekarte sind nicht mehr möglich.
Stattdessen erhält der Dienstleitende eine Aufforderung (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall via Post) seine persönlichen Angaben, Informationen zu Kindern und seinem Arbeitgeber oder seine relevante Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation in einem EO-Portal zu ergänzen oder zu bestätigen. Die Anzahl Diensttage und bereits erfasste Informationen sind im System hinterlegt, so dass diese nicht erneut erfasst werden müssen. Die weiteren Schritte werden durch die zuständige Ausgleichskasse und den Arbeitgeber erledigt, die Auszahlung kann üblicherweise innert weniger Tage erfolgen.
Für den Zugang zum EO-Portal können die Dienstleistenden A-GOV verwenden. Eine Einführung in die Benutzung wird von den Dienstorganisationen gewährleistet, ein Supportangebot für die Benutzung des Portals wird sichergestellt.
Mit dem neuen Verfahren werden folgende Vorteile realisiert:
In einer Umfrage in einer Rekrutenschule stiess das Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) auf grossen Anklang.
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