Schnellnavigation (Accesskeys)

Sprachnavigation

Start Inhalt

Neues EO-Anmeldungsverfahren aus Sicht des Dienstleitenden

Überblick

Am Ende des Dienstes oder einer Abrechnungsperiode erhalten die Dienstleistenden mit dem neuen EO-Anmeldungsverfahren keine Meldekarte (EO-Anmeldung auf Papier) mehr ausgehändigt. Damit entfällt auch die Weiterleitung der Meldekarte an den Arbeitgeber. Der Verlust einer Meldekarte oder das Vergessen der Weiterleitung der Meldekarte sind nicht mehr möglich.

Stattdessen erhält der Dienstleitende eine Aufforderung (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall via Post) seine persönlichen Angaben, Informationen zu Kindern und seinem Arbeitgeber oder seine relevante Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation in einem EO-Portal zu bestätigen oder zu ergänzen. Die Anzahl Diensttage und alle den Sozialversicherungen bekannten Informationen sind bereits im System hinterlegt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen. Die weiteren Schritte erfolgen im Hintergrund, die Auszahlung kann üblicherweise innert weniger Tage erfolgen. 

Für den Zugang zum EO-Portal können die Dienstleistenden entweder Zugangsdaten der Portale der Dienstorganisationen verwenden (z.B. V-Login) oder es erfolgt eine einmalige Registrierung für das EO-Portal. Eine Einführung in die Benutzung wird von den Dienstorganisationen gewährleistet, ein Supportangebot für die Benutzung des Portals wird sichergestellt.

Vorteile des neuen Verfahrens

Mit dem neuen Verfahren werden folgende Vorteile realisiert:

  • Die Abwicklung der EO-Anmeldung durch den Dienstleistenden kann digital, auf einem Mobiltelefon/Tablet oder dem Computer, erfolgen. Auf Wunsch steht im Ausnahmefall auch der Postweg weiter offen.
  • Informationen, die den zuständigen Behörden bereits bekannt sind, werden automatisiert ergänzt und müssen vom Dienstleistenden nur noch kontrolliert und nicht mehr eingegeben werden.
  • Der Verlust von Meldekarten auf Papier oder das Vergessen der Weiterleitung an die zuständige Stelle (z. B. den Arbeitgeber) entfallen.
  • Mit der Digitalisierung des ganzen Anmeldungsverfahrens kann die Auszahlung schneller erfolgen.
  • Das Verfahren ermöglicht eine effiziente, qualitativ hochstehende Verarbeitung und verunmöglicht Fehler oder Missbräuche.

In einer Umfrage in einer Rekrutenschule stiess das Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) auf grossen Anklang.

Zurück zu den "Allgemeinen Informationen

Weiter zu den "Arbeitgebenden