Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie Teilnehmende von Leitungskursen von «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft.
Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Entschädigung andern Elternteils, ...) ist von den Änderungen nicht betroffen.
Der Ablauf einer EO-Anmeldung für eine dienstleistende Person mit einem unselbständigen Arbeitsverhältnis wird so aussehen:
Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Dienst- oder Kurstage an das neue EO-Portal, welches durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) aufgebaut und betrieben wird.
Die dienstleistende Person greift auf das EO-Portal zu, ergänzt und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert die vorhandenen Daten. Falls die dienstleitende Person Probleme mit dem EO-Portal bekundet, kann sie sich an die Hotline des Portals wenden.
Das EO-Portal ermittelt aufgrund der Angaben zum Arbeitgeber die zuständige Ausgleichkasse und übermittelt dieser den Fall.
Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber die relevanten Angaben zur Berechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab. Der Arbeitgeber meldet die benötigten Daten.
Die Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und löst die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder den Dienstleistenden aus.
Für andere Beschäftigungssituationen weicht das Verfahren leicht ab.
Weitere Informationen für Dienstleistende
Weitere Infomationen für Arbeitgebende
Genauere Informationen beim Start des neuen Prozesses sind durch die einzelnen Dienstorganisationen geplant. Für Auskünfte zum Projekt steht Ihnen der Verein eAHV/IV zur Verfügung, der die Projektleitung für die Durchführung wahrnimmt unter [email protected].
Website Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Programm EO-Digitalisierung