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Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026

Allgemeine Informationen

 

Übersicht 

Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Der Ersatz des heutigen Ablaufs mit Papierformularen wird insbesondere die Dienstleistenden, ihre Arbeitgebenden und die EO-Durchführungsstellen entlasten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen verabschiedet. Die Beratung der gesetzlichen Grundlagen durch das Parlament steht noch aus. 

Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung ändern nicht.

Abgeschafft wird mit dieser Änderung die Meldekarte (EO-Anmeldung) auf Papier, stattdessen läuft die Anmeldung einer EO-Leistung im Standardfall digital und ohne Medienbrüche ab.

Aktuell arbeiten alle involvierten Stellen an der Umsetzung des Projektes. Beteiligt sind die Dienstorganisationen (Militär, Zivilschutz, Zivildienst und Jugend & Sport) das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Zentrale Ausgleichsstelle als Betreiberin eines neuen Portals und Systems als Datendrehscheibe sowie die AHV-Ausgleichskassen, vertreten durch den Verein eAHV/IV.

Ablauf des neuen EO-Anmeldungsverfahrens

Nachfolgend ist der Ablauf einer EO-Anmeldung ab 2026 für einen Dienstleistenden mit einem unselbständigen Arbeitsverhältnis exemplarisch dargestellt:

Abbildung 1 – Exemplarisches Beispiel einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen
Abbildung 1 – Exemplarisches Beispiel einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen

 

  1. Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal
  2.  Das EO-Portal informiert den Dienstleistenden (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall via Post), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist. Die Anmeldung wird mit vorhandenen Angaben aus den Systemen der Sozialversicherungen ergänzt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen.
  3. Der Dienstleistenden greift auf das EO-Portal zu und prüft und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert die vorhandenen Daten (z.B. zum Arbeitgeber). 
  4. Das EO-Portal ermittelt auf der Basis des Arbeitgebers die zuständige Ausgleichkasse und übermittelt ihr den Fall.
  5. Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber die relevanten Angaben zur Berechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab. Der Arbeitgeber meldet die benötigten Daten. 
  6. Die Ausgleichskasse berechnet den Verdienstausfall und löst die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder den Dienstleistenden aus.

Für andere Beschäftigungssituationen kann das Verfahren leicht abweichen, Zugangspunkt für den Dienstleistenden ist jedoch immer das EO-Portal.

Weitere Informationen

Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung)

Medienmitteilung des BSV zum Programm EO-Digitalisierung

Genauere Informationen, die spezifisch auf die Änderungen für einzelne Gruppen von Betroffenen eingehen, sind geplant. Für Auskünfte zum Projekt steht Ihnen der Verein eAHV/IV zur Verfügung, der die Projektleitung für die Durchführung wahrnimmt unter [email protected].