Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen.
Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
- wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder
- wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
- wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
- wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
- wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.