Solidarität.
Die AHV basiert in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen: Die laufenden Renten werden durch die so genannte aktive Bevölkerung finanziert. Dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun und das Werk weiterführen werden. Diese Solidarität zwischen den Generationen wird auch Generationenvertrag genannt.
Die Solidarität in der AHV geht noch weiter: Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte. Sie entrichten mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während wirtschaftlich schlechter Gestellte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde. So findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt.
Mit den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften kommt zudem die Solidarität kinderloser Personen mit Müttern und Vätern oder von Personen ohne Betreuungsaufgaben mit jenen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern, zum Tragen. Mit dem Splitting schliesslich spielt bei der AHV auch die Solidarität zwischen den Ehepartnern.