Schnellnavigation (Accesskeys)

Sprachnavigation

Start Inhalt

Leistungen

Welches Ziel verfolgt die IV?

Eingliederung vor Rente

Das oberste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können.

Welche Leistungen erbringt die IV?

Die Leistungen der IV sind auf das Ziel "Eingliederung vor Rente" ausgerichtet.
  • Massnahmen der Frühintervention:
    Sie beugen gesundheitsbedingten Problemen am Arbeitsplatz vor.
  • Eingliederungsmassnahmen:
    Sie verbessern oder erhalten die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich.
  • Invalidenrenten:
    Sie werden nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren.
  • Hilflosenentschädigung:
    Sie unterstützen finanziell, wenn behinderte Personen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.

Welches Ziel verfolgt die Frühintervention?

Die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder die rasche berufliche Eingliederung.

Für die Erreichung dieses Zieles stehen folgende Massnahmen zur Verfügung:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung, Berufsberatung
  • sozialberufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen

Sind Bezügerinnen und Bezüger von IV-Leistungen beitragspflichtig?

Ja.

Auch wer IV-Leistungen bezieht, muss weiterhin bis zum Erreichen des AHV-Alters Beiträge an AHV, IV und EO leisten. Falls IV-Rentnerinnen und -Rentner keinerlei Erwerbseinkommen mehr erzielen, müssen sie sich als Nichterwerbstätige bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzes melden, damit ihre Beitragspflicht weiterhin erfüllt werden kann. Geschieht dies nicht, besteht das Risiko einer Beitragslücke. Die künftige AHV-Rente kann dadurch geschmälert werden.