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13. AHV Rente

Information zur Einführung der 13. Altersrente

Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 wird deshalb jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026

Wer erhält die 13. Altersrente?

Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten automatisch auch die 13. Altersrente. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Dezember-Rente.

Höhe der 13. Altersrente

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der im jeweiligen Kalenderjahr ausgerichteten Altersrenten.

Wer nicht während des ganzen Kalenderjahres eine Altersrente bezogen hat oder wessen Rente sich im Laufe des Jahres verändert hat, erhält die 13. Altersrente entsprechend der tatsächlich ausbezahlten Altersrenten.

Nicht berücksichtigt werden Kinder- und Zusatzrenten sowie besondere Zuschläge, zum Beispiel Zuschläge für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21.

Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet. Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, da sich die Rentenhöhe im Laufe des Jahres ändern kann.

Auswirkungen auf Ergänzungsleistungen

Die 13. Altersrente führt nicht zu einer Kürzung oder Streichung der Ergänzungsleistungen. Sie wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Einnahme angerechnet.

Wichtiger Hinweis

Die 13. Rente gilt nur für Altersrenten.


Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen sowie Invalidenrenten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.