Schnellnavigation (Accesskeys)

Sprachnavigation

Start Inhalt

Hilflosenentschädigungen

Was ist unter Hilflosigkeit zu verstehen?

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Situation ist nicht erheblich, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.

Wann werden Hilflosenentschädigungen ausgerichtet?

Bei Pflegebedarf durch Drittpersonen.

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen, vorausgesetzt

  • sie sind in leichtem, mittlerem oder schwerem Grade hilflos,
  • die Hilflosigkeit hat ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert und
  • es besteht kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung.

Hat eine hilflose Person bereits eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weiter gewährt.

Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab.