Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.