Schnellnavigation (Accesskeys)

Sprachnavigation

Brotkrumennavigation

Startseite ... Sozialversicherungen > Glossar
Start Inhalt

Glossar

Witwen- und Witwerrente

Rente für Ehegatten oder eingetragene Partner, die bei der Verwitwung Kinder haben. Kinderlose Witwen haben einen Anspruch, wenn sie bei der Verwitwung über 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Die Witwen- und Witwerrente entspricht maximal 80 % der Altersrente. Kann jemand gleichzeitig zur Witwen- oder Witwerrente eine AHV- oder IV-Rente geltend machen, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.

Merkblatt 3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV