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Glossar

IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA

Die IVSTA ist für alle in- und ausländischen Versicherten mit Wohnsitz im Ausland zuständig. Sie hat folgende Aufgaben: Prüfung der Anträge zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen und Festlegung des Invaliditätsgrads; Rentenberechnung, Auszahlung der Rente und Verwaltung der Leistungen der Versicherten im Ausland; Anwendung der internationalen Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit.

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