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Glossar

Freibetrag für erwerbstätige Altersrentner/innen

Für Arbeitnehmende im Rentenalter gilt ein Freibetrag von 16 800 Franken im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.