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Glossar

Erziehungsgutschriften

Fiktive Einkommen, die einer versicherten Person bei der Rentenberechnung angerechnet werden für jedes Jahr, in dem ihre Kinder jünger als 16 Jahre waren. Die Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Mindestrente bei Anspruchsbeginn. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften werden die Erziehungsgutschriften während der Ehe beziehungsweise eingetragenen Partnerschaft geteilt.

Merkblatt 1.07 - Erziehungsgutschriften