Beitragslücke
Wer nicht in jedem Jahr zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und dem 31. Dezember vor Erreichen des Rentenalters Beiträge bezahlt oder einen Anspruch auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften hat, weist Beitragslücken auf. Diese führen zu einer Kürzung der Rente. Sie können ganz oder teilweise mit Jugendjahren aufgefüllt werden.