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Glossar

Anmeldung / IV-Anmeldung

Für Leistungen der IV müssen versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons eine Anmeldung einreichen. Für im Ausland wohnhafte Versicherte ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Im Gegensatz zur Meldung zur Früherfassung kann die IV-Anmeldung nur durch die versicherte Person selbst (oder deren gesetzlichen Vertreter) erfolgen. Die versicherte Person muss die Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen.

Formulare Leistungen der IV
IV-Stellen
IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland