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Glossar

Altersrente

Die Altersrente ist die wichtigste Leistung der AHV. Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Ab 1. Januar 2024 gilt für Frauen und Männer Referenzalter 65. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich nichts. Bei den Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr. Zudem müssen die Personen während mindestens eines Jahres Beiträge an die AHV geleistet haben. Die Altersrente wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet. Die Höhe der Altersrente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.