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Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen

Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

Sie können provisorisch Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV  berechnen: Bitte klicken Sie hier!

Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen oder überschreiten die Einnahmen die Ausgaben nur knapp, so könnte ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen. Zögern Sie nicht, sich für Ergänzungsleistungen anzumelden! Denn es ist wichtig, dass Sie über das offizielle Mindesteinkommen für Rentnerinnen und Rentner verfügen.

Wie machen Sie Ihr Recht geltend?

Wenn in Ihrer provisorischen Berechnung die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, oder wenn die Einnahmen die Ausgaben leicht überschreiten, so sollten Sie sich unbedingt für eine Ergänzungsleistung anmelden. Gehen Sie bei der Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes vorbei. Man wird Ihnen beim Ausfüllen des EL-Anmeldeformulars gerne behilflich sein.

Wenn Sie in einem Heim wohnen, wenden Sie sich bitte an die Heimleitung. Diese kann Sie über die Ergänzungsleistungen informieren. Ehepaare mit Kinderrenten oder Witwen resp. Witwer mit Waisen sollten sich an die AHV-Gemeindezweigstelle ihres Wohnortes wenden.

Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen kann frühestens mit Einreichen des offiziellen Antragsformulars entstehen. Für Ausländerinnen und Ausländer bestehen allerdings Karenzfristen.