Bis die Änderungen der Reform in Kraft treten, gilt weiterhin das bestehende Recht.
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen.
Die Änderungen, über die am 25. September 2022 abgestimmt wurden, treten jedoch voraussichtlich erst am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende Recht, unter anderem mit der Pensionierung der Frauen mit 64 Jahren.
Weitere Details und Information zum Inhalt der beiden angenommenen Vorlagen
- Erhöhung der Einnahmen
- Anpassung der Leistungen der AHV
finden Sie auf den Webseiten des Bundes, beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV