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Rentenplafonierung für Ehepaare und Einzelrenten für Lebenspartner

Julia erreicht bald das Rentenalter und tritt dann gleichzeitig mit ihrem Mann Ruedi in den Ruhestand.


Maximal 3 585 Franken für Ehepaare

Als Ehepaar dürfen die beiden Altersrenten von Julia und Ruedi zusammen höchstens 150 % der Maximalrente (2 390 Franken) betragen. Das sind total 3 585 Franken. Da ihre Altersrenten zusammen höher liegen, werden diese anteilsmässig gekürzt.

150 %

Rentenplafonierung für Ehepaare / eingetragene Partnerschaften

 

MEIN MANN UND ICH MÖCHTEN DIE FREIE ZEIT MITEINANDER GENIESSEN.


Julia Bachmann, 1957, Direktionsassistentin
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WEITERARBEITEN NACH 64? FÜR MICH EINE OPTION!


Monika Stadler, 1957, Ingenieurin

Monika und Claudio sind nicht verheiratet. Seine Pensionierung hat daher keinen Einfluss auf ihre Altersrente.


Maximal 2 390 Franken Einzelrente

Bei Konkubinatspaaren gibt es keine Rentenplafonierung. Monika und Claudio erhalten somit je eine Einzelrente.


Weiterarbeiten nach 64?

Aber, Monika hat Beitragslücken! Denn sie hat einige Jahre im Ausland studiert und gearbeitet. Sie muss daher mit einer gekürzten Altersrente rechnen. Monika überlegt sich, drei Jahre weiter zu arbeiten, über das Rentenalter 64 hinaus. Ihre Altersrente kann sie bereits beziehen oder aber aufschieben. Das ändert zwar nichts an ihrer Rentenkürzung, aber für den Aufschub ihrer Altersrente erhält sie einen Zuschlag.

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