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Merkblatt 3.07 – Hörgeräte der AHV

Merkblatt 3.07 – Hörgeräte der AHV

Ab dem 1. Juli 2018 bezahlt die AHV einen Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte (binaurale Hörgeräteversorgungen). Bisher richtete sie ihre Pauschale nur für ein Hörgerät aus. Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte beträgt 1237.50 Franken für Geräte und Dienstleistungen auf eine Dauer von 5 Jahren. Das entspricht wie generell bei den Hilfsmitteln 75 Prozent der entsprechenden IV-Leistung. Die AHV-Pauschale für ein Hörgerät beträgt wie bis anhin 630 Franken. Ob ein oder zwei Hörgeräte nötig sind, muss von einem Expertenarzt oder einer Expertenärztin festgestellt werden.

https://www.ahv-iv.ch/p/3.07.d