Die Änderungen, über die am 25. September 2022 abgestimmt wurden, treten jedoch voraussichtlich erst am 1. Januar 2024 in Kraft
Auf der Seite des BSV https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html sind die folgenden Informationen zu finden.
Fragen & Antworten (FAQ) im Hinblick auf die Umsetzung
- Referenzalter-Abfrage: Bei Eingabe des Geburtsdatums wird das (neue) Datum des AHV-Alters angegeben
- Ausgleichsmassnahmen-Abfrage: Bei Eingabe des Jahrgangs und Auswahl der Einkommenskategorie werden die Kürzungssätze beim Vorbezug und der Zuschlagssatz beim Bezug im Referenzalter angegeben. Es wird bei dieser Abfrage auch erklärt, warum es nicht möglich ist, einen Rentenrechner zur Verfügung zu stellen.