Die Erwerbsersatzordnung bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Mutterschaft, Vaterschaft sowie bei der Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.
Die AHV-Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben gerne Auskunft.
Für detaillierte Auskünfte und Fragen können Sie sich an Ihre Ausgleichskasse und deren Zweigstellen wenden, die Sie gerne und kompetent beraten: Ansprechpartner - AusgleichskassenWeitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: