318.752 - Arbeitgeberbescheinigung
(für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung)
Wir danken Ihnen für vollständige und genaue Angaben, damit wir die Bescheinigung prüfen können. Bitte kreuzen Sie jeweils das Zutreffende an.
Diese Bescheinigung ist nur erforderlich für
arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung.
Die Arbeitgeberbescheinigung ist durch die antragstellende Frau gemeinsam mit der Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (318.750) an die Ausgleichskasse einzureichen.
Weitere Informationen
Die Bemessung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen: