318.371 - Anmeldung Hinterlassenenrente
Wir danken Ihnen für vollständige und genaue Angaben, damit wir Ihre Anmeldung prüfen können. Bitte kreuzen Sie jeweils das Zutreffende an.
Die Hinterlassenenrente wird mit dem Eintreten des Ereignisfalles verbindlich berechnet. Die einzelnen Berechnungselemente umfassen die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen, sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Die Anmeldung ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, an welche die verstorbene Person zuletzt ihre AHV-Beiträge entrichtet hat. Die Kontaktadressen finden Sie auf
www.ahv-iv.ch
Weitere Informationen
Die Bemessung Ihres Anspruchs richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen: