318.282 - Antrag für eine Rentenvorausberechnung
Wir danken Ihnen für vollständige und genaue Angaben, damit wir Ihren Antrag prüfen können. Bitte kreuzen Sie jeweils das Zutreffende an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Rentenvorausberechnung ausschliesslich die 1. Säule (AHV/IV) betrifft. Die Berechnung der voraussichtlichen Rente beruht auf Ihren eigenen Angaben. Die verbindliche Berechnung der AHV- oder IV-Rente erfolgt somit erst bei Eintritt des Versicherungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität).
Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Antrag pro Person ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse einzureichen. Die Kontaktadressen finden Sie auf www.ahv-iv.ch. Somit können auch die Leistungsbeträge im Zeitpunkt des gemeinsamen Bezugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden.
Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
Weitere Informationen
Die Vorausberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen: