318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ
Wir danken Ihnen für vollständige und genaue Angaben, damit wir Ihr Gesuch bearbeiten können. Bitte kreuzen Sie jeweils das Zutreffende an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Leistungen der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung (MSE), der Ergänzungsleistungen (EL) und der Familienzulagen (FZ) nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden können, sondern nur an die leistungsberechtigte Person ausbezahlt werden. Ein Gesuch um Drittauszahlung ist nur unter ganz bestimmten und einschränkenden Voraussetzungen möglich, z.B. aufgrund richterlicher oder vormundschaftlicher Anordnungen.
Bitte reichen Sie das Gesuch bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle, EL-Stelle oder Familienausgleichskasse ein.
Weitere Informationen
Die Auszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ an eine Drittperson oder Behörde richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen.