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Glossary

Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Nimmt die Mutter die Arbeit früher wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig. Die Mittel für die Mutterschafts­entschädigung stammen aus der Erwerbs­ersatzordnung (EO).

Merkblatt 6.02 - Mutterschaftsentschädigung