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Ergänzungsleistungen

Wann erhalten Versicherte Ergänzungsleistungen?

Wenn die Rente oder das Taggeld den Existenzbedarf nicht decken.

IV-Renten und Taggelder sollen grundsätzlich den Existenzbedarf einer behinderten Person decken. Wenn diese Leistungen alleine nicht ausreichen, weil beispielsweise daneben kein weiteres Einkommen vorhanden ist, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden. Dies sind Leistungen, welche den Fehlbetrag zwischen dem tatsächlichen Einkommen und einer bestimmten Einkommensgrenze, dem Existenzbedarf, ausgleichen.

Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen.

Wo ist der Anspruch geltend zu machen?

Bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort.

Gesuche um Ergänzungsleistungen zur IV sind mit dem offiziellen Anmeldungsformular bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort oder bei der kantonalen Ausgleichskasse einzureichen:

Ansprechpartner - Kantonale Stellen für Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend, sondern erst ab Einreichungsdatum des Gesuchs ausbezahlt.